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Infos zum Grünen Punkt

Informationen zum Verpackungsgesetz "Grüner Punkt"

Gebühr für Serviceverpackungen (SVP)

Zum 01.01.2019 ist das neue Verpackungsgesetz in Kraft getreten. Wie auch schon nach der bis 2018 gültigen Verpackungsverordnung ist weiterhin der Erstinverkehrbringer von Serviceverpackungen (SVP) dazu verpflichtet, ein Duales System gegen entsprechende Entgelte (Systembeteiligung) mit der Rücknahme und Verwertung der Verpackungen zu beauftragen und - je nach Menge - eine Vollständigkeitserklärung über die im Kalenderjahr in Verkehr gebrachten Verpackungen abzugeben.

Serviceverpackungen sind gemäß §3 Verpackungsgesetz "Verpackungen des Handels, der Gastronomie und anderer Dienstleister, die die Übergabe von Waren an den Endverbraucher ermöglichen oder unterstützen". Erstinverkehrbringer im Sinne der Verpackungsverordnung ist derjenige, der im Geltungsbereich der Verordnung die mit Ware befüllten Verpackungen erstmals an Dritte weitergibt. Als Erstinverkehrbringer von Serviceverpackungen sind hier z.B. Metzger, Bäcker oder Betriebe der Fast-Food-Gastronomie zu nennen.


Sofern Sie nach dem Verpackungsgesetz zur Systembeteiligung und/oder Abgabe einer Vollständigkeitserklärung von Serviceverpackungen verpflichtet sind, kommen wir im Onlineshop unserer Verpflichtung nach, die Erfüllung der Pflichten - entsprechend § 7.2 Verpackungsgesetz - an uns zu übertragen.

Machen Sie von dieser Regelung Gebrauch, entfallen für Sie, bezogen auf diesen konkreten Bestellvorgang, alle weiteren Pflichten nach dem Verpackungsgesetz. Sie müssen Ihr Unternehmen nicht im Verpackungsregister LUCID registrieren und dort keine Datenmeldungen abgeben. Diese Pflichten werden in diesem Fall von uns erfüllt.

Die zentralen Begrifflichkeiten des Verpackungsgesetzes

Wer ist Hersteller bzw. Erstinverkehrbringer, oder privater Endverbraucher? Was bedeutet überhaupt „Inverkehrbringen“ und welche Pflichten gelten für Importeure? Diese Fragen werden im vorliegenden Film beantwortet und die Zusammenhänge erläutert.


Alle Informationen rund um das Verpackungsgesetz finden Sie auf der Internet-Seite der "Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister": www.verpackungsregister.org


Selbstverständlich können Sie sich mit Ihren Fragen auch direkt an uns wenden.

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